§ 2 Abs 2 AVRAG
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH klar, dass es sich bei Dienstzettel nur um Wissenserklärungen über bereits vereinbarte Vertragsbedingungen handle.
OGH 9 ObA 180/08y
§ 2 Abs 2 AVRAG
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH klar, dass es sich bei Dienstzettel nur um Wissenserklärungen über bereits vereinbarte Vertragsbedingungen handle.
OGH 9 ObA 180/08y