Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag nimmt Bezug auf ein vom Fachverband der Holzindustrie Österreich im Namen der österreichischen Sägeindustrie gegen die Bayrischen Staatsforste eingeleiteten Verfahren und einer daraufhin ergangenen Entscheidung des OGH. Diesfalls stellt der OGH klar, dass § 2 NVG ein Diskriminierungsverbot enthalte und der Nachweis einer marktbeherrschenden Stellung keine Voraussetzung bilde.