Zusammenfassung: Der gegenständliche Beitrag befasst sich mit dem Institut der Privatstiftung und dem Stiftungsvorstand, welcher zur Leitung und Vertretung derselben berufen ist. In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen die Mitglieder des Stiftungsvorstands abberufen werden können.
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