§ 184 BAO
In der vorliegenden Entscheidung stellt der VwGH fest, dass nur bei Vorliegen von ausreichend konkreten und fallbezogenen Beweisen, Umsatz- und Gewinnzuschläge im Rahmen einer Betriebsprüfung gemacht werden dürfen.
VwGH 27.1.2009, 2004/13/0057