§ 76 Abs 4 GmbHG; § 331 EO; § 332 EO
Die vorliegende Entscheidung des OGH befasst sich im Kern mit der Frage der Wirksamkeit der Abtretungsbeschränkung im Exekutionsverfahren auf den GmbH-Anteil bei der Ein-Mann-GmbH. Kommt eine analoge Anwendung des § 76 Abs 4 GmbHG in Betracht?