§ 1489 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung des OGH ist die Frage zu klären, ob mit der ersten Pensionskürzung durch die Pensionkasse die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Dem vorauszuschicken ist, dass der Betroffene als juristischer Laie keine Kenntnis davon hatte, dass er seine Zustimmung zur Übertragung seiner direkten Leistungszusage in einem beitragorientierten Pensionskassenmodell erteilt hat.