Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des UFS befasst sich im Wesentlichen mit der Frage der Steuerfreiheit der Schichtzulage sowie den hiefür erforderlichen Nachweis der Nachtarbeitsstunden.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 EStG; § 68 Abs 6 EStG
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