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§ 28 AußstrG (Ruhen des Verfahrens) im Grundbuchsverfahren nicht anzuwenden

RechtsprechungAußerstreitrechtGeorg Wilhelm - Harald Friedl (bearb.)ecolex 2009/43ecolex 2009, 139 Heft 2 v. 1.2.2009

ߧ 28 AußStrG; § 27 Abs 2 WEG

In der vorliegenden Entscheidung geht es im Wesentlichen um die Frage, ob die Regeln über das Ruhen des Verfahrens im Grundbuchsverfahren anzuwenden sind.

OGH 5 Ob 200/08k

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