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Beschäftigter kann wegen der Bürgenhaftung nach § 14 AÜG keine Unsicherheiteneinrede erheben

RechtsprechungArbeitsrechtecolex 2009/5ecolex 2009, 29 - 30 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 1052 ABGB; § 14 AÜG

Der OGH hatte sich mit Unsicherheiteneinrede im Zusammenhang mit dem Arbeitsüberlassungsvertrag zu befassen; diese steht nur bezüglich der im Austauschverhältnis stehenden Leistungen zu.

OGH 2 Ob 261/07g

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