§ 1295 ABGB
Der OGH stellte im gegenständlichen Fall fest, dass einem übergangenen Bieter trotz widersprüchlicher Eignungskriterien bzw. bei gänzlichem Fehlen derselben das Erfüllungsinteresse gebühren könne, sofern ihm bei rechtmäßiger Vorgangsweise der Zuschlag hätte erteilt werden müssen.