Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Außenprüfung einer GmbH, bei der der GmbH Abgabenbescheide für den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zugestellt wurden, deren Bemessungsgrundlage die Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer enthielten. Mit einer Anmerkung von Martina Gruber.
Rechtsgrundlagen: § 22 Z 2 EStG; § 41 Abs 2 FLAG; § 47 Abs 2 FLAG