Zusammenfassung: Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht die Genehmigungspflicht von Geschäften von Aufsichtsratmitgliedern mit der Gesellschaft. Dabei wird unter anderem auf Zweck aber auch Rechtsfolgen der Genehmigungspflicht eingegangen.
Rechtsgrundlagen: § 95 Abs 5 Z 12 AktG; § 30j Abs 5 Z 10 GmbhG