§ 1319a ABGB; § 93 StVO
Die Entscheidung hatte die Wegehalterhaftung anhand eines innerhalb einer Wohnanlage gelegenen Weges zu beurteilen und sich mit der Frage des Auswahlverschuldens im Schadensfalle zu befassen, sofern die Besorgung des Winterdienstes einem Dritten übertragen wurde.