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Anrufung der Vereinsschlichtungsstelle formelle Prozessvoraussetzung und nicht materielle Anspruchsvoraussetzung

Vereins- und VersammlungsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien; Dr. Harald Friedl, RAA (bearb. von)ecolex 2009/335ecolex 2009, 870 Heft 10 v. 1.10.2009

§ 8 Abs 1 VerG; § 1 JN; § 41 JN; § 42 JN

In der vorliegenden Entscheidung hatte der OGH die Anrufung der Vereinsschlichtungsstelle als formelle Prozessvoraussetzung hinsichtlich einer allfälligen Rechtswegezulässigkeit zu qualifizieren.

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