§ 39 Abs 1 VStG
Der VwGH befaßte sich in der Entscheidung mit der Beschlagnahme eines Geldspielautomats in Salzburg nach § 39 Abs 1 VStG iZm § 32 Abs 3 Sbg VeranstaltungsG 1997, die zur Sicherung des Verfalls vorgenommen wurde.
VwGH 23.7.2009, 2007/05/0184