Zusammenfassung: Der UFS ging im Anlaßfall (Verkauf eines Gasthausbetriebs) der Frage nach, ob Werbungskosten geltend gemacht werden können, wenn es keine oder nur sehr geringe unternehmerische bzw. einkommensteuerlich relevante Betätigung gegeben hat. Im Fall wurde ein Gasthausbetrieb verpachtet, wobei der Vertrag 2003 auslief. 2004 wurden noch Gespräche hinsichtlich der Neuverpachtung durchgeführt, wobei sich allerdings herausstellte, daß umfangreiche Investitionen notwendig wären, die der Steuerpflichtige nicht tragen wollte. 2005 wurde das Gebäude an eine Gemeinde verkauft.