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Reform des Unternehmensinsolvenzrechts

InsolvenzrechtGesetzgebungDr. Franz Mohr, Leiter der Abteilung für Exekutions- und Insolvenzrecht im Bundesministerium für Justizecolex 2009, 848 - 853 Heft 10 v. 1.10.2009

Zusammenfassung: Franz Mohr demonstriert den Zweck der Unternehmensinsolvenzrechtsreform, nämlich die Unterstützung insolventer Unternehmen. Dabei beleuchtet er das zentrale Element der Reform, das Sanierungsverfahren. Auch der Schutz vor Aussonderungsansprüchen und die Behandlung von Verträgen so wie das Konkurseröffnungsverfahren werden behandelt.

Rechtsgrundlagen: IO; IRÄG 2009

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