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Nur relative Nichtigkeit einer § 84 Abs 4 3. Satz AktG widersprechenden, gegenüber einem Vorstandsmitglied wirkenden "Schadensverzichtserklärung" einer AG

RechtsprechungGesellschaftsrechtecolex 2009/339ecolex 2009, 875 - 876 Heft 10 v. 1.10.2009

§ 84 AktG; § 870 ABGB; § 878 ABGB; § 879 ABGB; § 1380 ABGB; § 1385 ABGB

In vorliegender Entscheidung nahm der OGH bei Betrachtung einer Schadensverzichtserklärung Maß am Normzweck des § 84 Abs 3 AktG, nämlich dem Schutz der Aktionäre und des Gesellschaftsvermögens.

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