§ 1090 ABGB; Art IX Konkordat 1933; § 7 ARG; § 13a ARG; § 406 ZPO
Die Entscheidung setzt sich mit der vertraglich vereinbarten Betriebspflicht eines Unternehmers einerseits und dem Arbeitnehmerschutzrecht andererseits auseinander, wobei die Anwendbarkeit des § 406 ZPO auf Dauerschuldverhältnisse negiert wird.