§ 30a KSchG
Im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Erklärungen betreffend Immobiliengeschäfte hatte der OGH den Begriff "am selben Tag" zu thematisieren. Dabei wurde vor allem auf das Ziel des § 30a KSchG abgezielt, nämlich den Verbraucher vor übereilten Entscheidungen zu schützen.