Zusammenfassung: Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften zum 31.12.2007 müssen nun grundsätzlich in elektronischer Form eingereicht werden. Die Regelungen des UGB werden hinsichtlich dieser Thematik durch VO und Schnittstellenbeschreibungen ergänzt, wodurch es noch schwieriger geworden ist zu erkennen, wie nun vorzugehen ist. Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die veränderte Rechtslage.