§ 333 ASVG
Das Gericht beschäftigte sich mit der Frage, ob es für die Anwendung des Haftungsausschlusses nach § 333 ASVG bei einem Beschäftigungsverhältnis iSd § 4 Z 2 ASVG darauf ankommt, ob der Verletzte vom AG zur Vollversicherung oder zur Teilversicherung in der Unfallversicherung angemeldet war.