§ 22 Abs 3 GmbHG; § 277 Abs 1 UGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob den Geschäftsführer einer GmbH die Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung des Gewinnverwendungsvorschlags trifft.
OGH 10.4.2008, 6 Ob 33/08h
§ 22 Abs 3 GmbHG; § 277 Abs 1 UGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob den Geschäftsführer einer GmbH die Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung des Gewinnverwendungsvorschlags trifft.
OGH 10.4.2008, 6 Ob 33/08h