Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag objektiv die Frage, wann Tiermehl als Abfall anzusehen ist und wann es als " echtes Erzeugnis" gilt. In seiner Erörterung geht der Autor sowohl auf die Rechtslage nach der alten VerbrinungsVO 259/93 als auch auf die neue VerbrinungsVO 1013/2006 /EG ein.
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