§ 3 AÜG
Grundsätzlich ist im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung keine vertragliche Regelung zwischen dem Beschäftigten und der Arbeitskraft vorgesehen. Unter welchen Umständen, ist ein Vertragsverhältnis trotzdem möglich?
§ 3 AÜG
Grundsätzlich ist im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung keine vertragliche Regelung zwischen dem Beschäftigten und der Arbeitskraft vorgesehen. Unter welchen Umständen, ist ein Vertragsverhältnis trotzdem möglich?