§ 2 AnfO
Grundsätzlich sind " einheitliche" Rechtshandlungen nur im Ganzen anfechtbar. Das Gericht setzte sich im Rahmen dieser Entscheidung damit auseinander, ob es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen gibt.
OGH 10.3.2008, 10 Ob 104/07b
§ 2 AnfO
Grundsätzlich sind " einheitliche" Rechtshandlungen nur im Ganzen anfechtbar. Das Gericht setzte sich im Rahmen dieser Entscheidung damit auseinander, ob es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen gibt.
OGH 10.3.2008, 10 Ob 104/07b