§ 12a Abs 3 MRG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in einer Kommanditgesellschaft vorliegt, wenn es zu einem Zusammenfall der Stellungen als Prokurist und einziger Kommanditist in einer Person kommt.