§ 830 ABGB; § 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002; Gesetz vom 30.3.1879, RGBl 50/1879
Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob einer Klage auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft an Stockwerkseigentum durch Zivilteilung die Möglichkeit der Begründung von Wohnungseigentum an Stockwerkseigentum entgegengehalten werden kann.