§ 1151 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob das Verhältnis zwischen einem Unternehmen, das über einen Mitarbeiterpool verfügt, und den Arbeitern des Mitarbeiterpools als echtes Dienstverhältnis zu qualifizieren ist. Die Arbeiter konnten Einsätze sanktionslos ablehnen, taten dies in der Praxis jedoch kaum. Es handelte sich nicht um bloß gelegentliche Einsätze der Arbeiter.