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Dienstleistungen und Berufsaufsicht im Ziviltechnikergesetz

VerwaltungsrechtJens Budischowskyecolex 2008, 375 - 377 Heft 4 v. 1.4.2008

Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und geht dabei ua auf die Anerkennung von Berufsqualifikationen, Meldepflichten und Disziplinargerichtsbarkeit ein.

Rechtsgrundlagen: § 30 ZTG

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