Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag die Vereinbarung der Nichtanrechnung der Karenzzeit bei dienstzeitabhängigen Ansprüchen mit dem Gemeinschaftsrecht. Er geht auf die österreichischen gesetzlichen Grundlagen ein, die keine Berücksichtigung der Karenzzeit vorsehen. Er stellt jene Normen dar, die dienstzeitabhängige Ansprüche regeln und weist sodann auf die RL 2002/73/EG hin und die Konsequenzen für den österreichischen Gesetzgeber.