§ 1295 ABGB
Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der schadenersatzrechtlichen Seite eines Falles von " wrongful birth" zu befassen. Die Eltern wurden nach einem Organscreening auf eine beginnende Meningomyelozele nicht hingewiesen, obwohl sie erkennbar war. Sie verlangten Schadenersatz für den gesamten Unterhalt des Kindes; hätten sie von der Behinderung gewusst, hätten sie einen Schwangerschaftsabbruch rechtzeitig vornehmen lassen.