§ 924 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Vermutung für den Zeitpunkt der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB auch dann zur Anwendung kommt, wenn nicht festgestellt werden kann, ob das Nichtfunktionieren einer Schankanlage auf einem technischen Mangel beruht oder auf Bedienungsfehler zurückzuführen ist.