Zusammenfassung: Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Möglichkeit des Mitverschuldens des Werbestellers bei Warnpflichtverletzung des Werkunternehmers ein, wenn der Werkbesteller seinen sachverständigen Gehilfen falsch angewiesen hat. Es werden zwei höchstgerichtliche Entscheidungen dargestellt und kommentiert.
Rechtsgrundlagen: § 1313a ABGB