Zusammenfassung: Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf strukturelle Probleme ein, die sich aus der Strafprozessreform ergeben (könnten). Sie schildert problematische Aspekte der Stellung des Staatsanwalts im Zusammenhang mit dem Anklagegrundsatz und geht ua auf folgende Punkte ein: Einzelrichter statt Ratskammer, Rechtsschutz bei Ermessensentscheidungen und die Verquickung von alten Regelungen mit neuen Strukturen.