Der EuGH hatte sich mit den Voraussetzungen des Vorliegens eines Betriebsübergangs bei einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen zu befassen.
EuGH 13.9.2007, Rs C-458/05
Der EuGH hatte sich mit den Voraussetzungen des Vorliegens eines Betriebsübergangs bei einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen zu befassen.
EuGH 13.9.2007, Rs C-458/05
