Zusammenfassung: Der Autor untersucht in seinem Beitrag, unter welchen Voraussetzungen die dingliche Verbindung eines Wasserbenutzungsrechts mit einer Liegenschaft zulässig ist. Er erklärt zunächst die einschlägige Norm und legt sodann den Meinungsstand der Lehre und Rechtsprechung zu diesem Thema dar.
Rechtsgrundlagen: § 22 WRG