§ 30e GmbHG; § 30j Abs 2 GmbHG; § 30i GmbHG; § 381 Z 2 EO; § 1330 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob bei AR-Tätigkeit durch Unbefugte ein unwiederbringlicher Schaden droht und damit eine einstweilige Verfügung getroffen werden kann.
§ 30e GmbHG; § 30j Abs 2 GmbHG; § 30i GmbHG; § 381 Z 2 EO; § 1330 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob bei AR-Tätigkeit durch Unbefugte ein unwiederbringlicher Schaden droht und damit eine einstweilige Verfügung getroffen werden kann.