Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die neue Regelung im WAG bzgl Konzessionserleichterungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmer im Vergleich zu Wertpapierfirmen. Zunächst geht er auf die Voraussetzungen eines Vorliegens eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens ein und zeigt sodann die Konzessionserleichterung, nämlich Pflichthaftpflichtversicherung anstatt Mindestkapitalausstattung, auf.