Zusammenfassung: Der Autor geht der Frage nach, ob Mitglieder eines unzulässigerweise gewählten Betriebsabteilungsrats, dessen Wahl nicht angefochten wurde, versetzt werden können. Er erklärt die Regelung des § 115 Abs 3 ArbVG und diskutiert eine Anwendung auf einen Betriebsabteilungsrat.
Rechtsgrundlagen: § 59 ArbVG; § 115 Abs 3 ArbVG