§ 84 ZPO; § 85 ZPO; § 204 ZPO
Der OGH hatte zu entscheiden, ob nach Ablauf der Widerrufsfrist der Vergleichswiderruf verbesserbar ist. Im gegenständlichen Fall fehlte die Unterschrift.
§ 84 ZPO; § 85 ZPO; § 204 ZPO
Der OGH hatte zu entscheiden, ob nach Ablauf der Widerrufsfrist der Vergleichswiderruf verbesserbar ist. Im gegenständlichen Fall fehlte die Unterschrift.