Zusammenfassung: Der Autor kommentiert die Gesetzesänderung betreffend die Haftung der FMA in § 3 Abs 1 FMAG. Er geht zunächst auf den Inhalt der Regelung ein und diskutiert sodann die Änderung im Lichte verfassungs- und gemeinschaftsrechtlicher Bedenken.
Rechtsgrundlagen: § 3 FMAG