Zusammenfassung: Der Autor stellt die neue Regelung des § 82a GBG dar. Was besagt sie? Welche Unterschiede zur alten Rechtslage gibt es? Er geht auf das Formgebrechen ein, diskutiert Frist und Rechtsmittel und bringt Kritik an der Gesetzesänderung ein.
Rechtsgrundlagen: § 82a GBG