Zusammenfassung: Die Autorin stellt in ihrem Beitrag die am 17.6.2008 erlassene Rom I Verordnung dar. Was ist ihr sachlicher Anwendungsbereich? Was ändert sich im Vergleich zum EVÜ? Ua wird auf den materiellen Inhalt der VO eingegangen. Wie sieht es mit der Rechtswahl aus? Welches Recht kommt zur Anwendung, wenn die Parteien keine Regelung über das anzuwendende Recht treffen? Was besagt die VO zu Verbraucherverträgen?
Schlagwörter: