Der Autor diskutiert in seinem Beitrag eine Entscheidung des OGH zum gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltungsgrundsatz. Im gegenständlichen Fall ging es um Einlagenrückgewähr bei einer GmbH & Co KG. Es wird der Sachverhalt dargestellt und im Anschluss auf die Haftung des Kommanditisten, die Kapitalerhaltung bei der GmbH & Co KG und die Auswirkungen des Judikats auf die GmbH & CO KG eingegangen.
OGH 29.5.2008, 2 Ob 225/07p