§ 1293 ABGB; § 16 BTVG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Abtretung nach § 16 BTVG bloß zahlungshalber zu verstehen ist. Kann demnach der Erwerber im Konkurs des Bauträgers die Feststellung der ursprünglichen Forderung gegen den Bauträger begehren?