§ 1 Abs 1 UWG
Der OGH hatte sich mit den Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs wegen unlauteren Rechtsbruchs zu befassen.
OGH 20.5.2008, 4 Ob 37/08g - 400 Betriebsstätten
§ 1 Abs 1 UWG
Der OGH hatte sich mit den Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs wegen unlauteren Rechtsbruchs zu befassen.
OGH 20.5.2008, 4 Ob 37/08g - 400 Betriebsstätten