§ 879 ABGB; § 6 KSchG; § 28 Abs 2 KSchG
Der OGH ging in seiner Entscheidung auf unzulässige Klauseln in AGBs einer Bausparkasse ein, die im Ergebnis eine Konventionalstrafe vorsah, die als gröblich benachteilig iSd § 879 Abs 3 ABGB anzusehen war.
OGH 26.6.2008, 10 Ob 47/08x