Zusammenfassung: Horak geht in seinem Beitrag auf den BMJ-Entwurf zur Änderung der StPO in den §§ 71 und 110 ein, durch die das Privatanklageverfahren effektiver gestaltet werden soll.
Rechtsgrundlagen: StrafprozessreformG; § 110 Abs 3 StPO; § 71 StPO
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