Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass der mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 implementierte § 3 Abs 4 AVOG die KIAB-Kontrollore zum Ziel der Aufdeckung illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung oder bei Gefahr in Verzug zur Veranlassung von Kontroll-, Beweissicherungs- und allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen auch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs legitimiert und erläutert, welche Verfahrensprinzipien dabei berücksichtigt werden müssen.